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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Huchem B.V. mit Sitz in Werkendam, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58161872 am 12. Januar 2016. Diese Geschäftsbedingungen werden als „HUCHEM GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“ bezeichnet.

Artikel 1: Definitionen

In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

1.1. Huchem: Huchem B.V. und alle verbundenen Unternehmen, sofern diese Unternehmen diese Geschäftsbedingungen nicht für nicht anwendbar erklärt haben.

1.2. Auftraggeber: jede (juristische) Person, die Huchem mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Waren beauftragt, ihre Absicht hierzu bekundet oder Huchem zur Abgabe eines entsprechenden Angebots aufgefordert hat.

1.3. Waren: von Huchem zu liefernde/gelieferte Waren.

1.4. Dienstleistungen: von Huchem zu erbringende/erbrachte Dienstleistungen, wie z. B. Installation, Montage, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Beratung und Inspektion, Vermietung usw., alles im weitesten Sinne des Wortes.

Artikel 2 Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Huchem und dem Auftraggeber, einschließlich aller Angebote von Huchem, aller Verträge zwischen Huchem und dem Auftraggeber und deren Durchführung. Wird die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen in einem Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und Huchem vereinbart, so gilt diese Bedingung auch für alle nachfolgenden Rechtsgeschäfte mit dem Kunden als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung und ihre Geltung wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, Huchem stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit Huchem sie dem Kunden schriftlich bestätigt hat, beziehen sich ausschließlich auf das jeweilige Rechtsgeschäft und können nicht bei anderen Rechtsgeschäften geltend gemacht werden.

2.3. Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt, wobei Huchem jederzeit berechtigt ist, die entsprechende Klausel durch eine andere Klausel mit ähnlicher Tragweite zu ersetzen.

2.4. Handelsklauseln, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderweitig verwendet werden, unterliegen den Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (Incoterms) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

Artikel 3 Angebote und Verträge

3.1. Alle von Huchem bereitgestellten Angebote, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Kataloge, Größen, Gewichte und sonstigen Angaben sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein weiteres Angebot abzugeben. Unbeschadet des Vorstehenden sind Angebote, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nur 90 Tage gültig.

3.2. Ein Vertrag zwischen Huchem und dem Kunden kommt erst zustande, wenn ein Auftrag oder eine Bestellung von Huchem schriftlich, mündlich oder per E-Mail bestätigt wurde oder Huchem mit der Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise begonnen hat.

3.3. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen von Huchem sind für Huchem erst verbindlich, wenn und soweit sie von Huchem schriftlich bestätigt wurden.

3.4. Ist der Kunde mit der Auftragsbestätigung nicht einverstanden, muss er dies Huchem innerhalb von drei Werktagen schriftlich mitteilen. Andernfalls wird die Auftragsbestätigung unwiderruflich und alle zusätzlichen Kosten, die durch eine vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderung entstehen, gehen zu seinen Lasten.

3.5. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Abschluss aus irgendeinem Grund oder löst Huchem ihn aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Versäumnisses auf, gehen alle Huchem bereits entstandenen Kosten sowie der Betrag des entgangenen Gewinns und sonstiger Schäden zu seinen Lasten.

3.6. Erfolgt der Auftrag im Auftrag einer juristischen Person, haftet der Auftraggeber persönlich und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der im Auftrag der jeweiligen juristischen Person gegenüber Huchem eingegangenen Verpflichtungen.

3.7. Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter sind gegenüber Dritten, die nicht an der Auftragsausführung beteiligt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet.